Wieder Frau sein ...
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AAB | Anmeldeformular

 

Allgemeine Ausstellungsbedingungen (AAB)  

 

für die 4. Frauenmesse "Bella Vita“ am 19. Mai 2012

im Kraftwerk e.V., Kaßbergstraße 36 in 09112 Chemnitz

 

 

1. Veranstalter

 

  

Frauenmesse & Lebensschule "BellaVita"

 

c/o Bella Steudel, Georg-Landgraf-Str. 21, 09112 Chemnitz 

 

 

 

2. Zulassung und Bestätigung

 

  

a) Der Vertrag kommt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung durch die Zulassungsbestätigung des Veranstalters zustande.

  

b) Über die Zulassung und Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter. Aus der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.

  

c)  Das Ausstellungsangebot ergibt sich aus dem Charakter der Veranstaltung. Ein Angebot, dass dem Charakter der Veranstaltung widerspricht, kann - auch während der Veranstaltung - ausgeschlossen werden.

  

d)  Nicht gemeldete und nicht zugelassene Waren dürfen nicht ausgestellt werden.

  

e)  Die endgültige Zulassung erfolgt nach Bezahlung der Standmiete.

  

f)  Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

 

g)  Dem Aussteller kann keine Zusage erteilt werden, alleiniger Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung  zu sein.

  

h) Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen und polizeilichen, insbesondere die baupolizeilichen Feuersschutz-, Unfallverhütungs- und gewerbebehördlichen Bestimmungen zu beachten.

 

3. Verkauf von Produkten

 

a)   Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf von  Produkten sind von jedem Aussteller eigenständig einzuholen.

 

b)  Der Verkauf von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr ist nicht gestattet. Ausnahmen bilden Gratiskostproben.

c)  Für den Verkauf von abgepackten Lebensmitteln gilt die Bedingung wie unter Pkt. 3a)

 

4. Standvermietung

 

a)   Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter entsprechend des Konzeptes der Frauenmesse..

 

b)  Die Zuweisung der Stände erfolgt am Veranstaltungstag.

c)  Der Veranstalter ist berechtigt ggf. Stände im Zugangsbereich zum Saal, im Eingangsbereich und den Seitengängen zu platzieren.

 

5. Gemeinschaftsstände

 

a)   Der Veranstalter behält sich vor, entsprechend des zur Verfügung stehenden Mobiliars und zur Einhaltung brandschutztechnischer Vorgaben, Doppelstände zuzuweisen.

 

b)  Die Weitervermietung des Standes und Untervermietung an Mitaussteller sind nicht gestattet.

 

6. Zahlungsbedingungen

 

a) Alle Preise gelten als Nettopreise (zzgl. 19% MwSt.)

b) Die Aussteller erhalten eine Rechnung. Der Termin, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat, wird vom Veranstalter festgelegt. 

 

c)  Fehlende Zahlungen berechtigen den Veranstalter zur Verweigerung der Zulassung des jeweiligen Ausstellers.

d) Pro Mahnung wird eine bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro (inkl. MwSt.) festgelegt.

 

7. Vertragsauflösung

 

a)  Die schriftliche Zulassungsbestätigung ist bindend. Der Aussteller kann unter folgender Voraussetzung vom Vertrag zurücktreten.

        1. Rücktritt bis Anmeldeschluss = kostenfrei

        2. Rücktritt nach Anmeldeschluss oder nach Rechnungslegung = 25% der Standmiete für entstandene       Unkosten sowie als Abstandssumme.

       3. Rücktritt nach dem 20.03.2012 = 100 % der Standmiete, oder wenn der Stand nicht bezogen wird, auch dann, wenn das Organisationsteam den Stand anderweitig vergibt.

       4. Ein Rücktritt von Verträgen für Inserate, Werbeflächen und Werbemedien ist nicht möglich.

 

 

8. Gestaltung des Standes

 

a)  Pro Aussteller steht Ausstellungsfläche gemäß Tischgöße zur Verfügung. Mindestfläche: ca. 3 qm.

b)  Zwischenwände werden nicht gestellt. Paravents oder kleine Trennwände sind erlaubt.

c)  Der Veranstalter behält sich vor, die Tischgröße zu ändern, sofern die gewünschte Größe zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr verfügbar ist.

d) Wände, Säulen und Türen des Saales dürfen nicht beklebt werden.

e) Alle Stände sind so zu gestalten, dass keine Schäden oder grobe Verunreinigungen im Ausstellungsraum entstehen. Bei Schäden haftet der Aussteller.

f) Die zugewiesene Standfläche darf nicht überschritten werden.

g) Der Stand ist von jedem Aussteller eigenverantwortlich zu gestalten.

 

9. Installation, Heizung

 

a)  Die allgemeine Beleuchtung und Heizung geht zu Lasten des Veranstalters.

b)  Die Installation von elektrischen Geräten darf nur in Absprache mit dem Veranstalter erfolgen.

c)  Den Bedarf eines Stromanschlusses muss der Aussteller mit der Anmeldung dem Veranstalter anzeigen.

 

10. Auf- und Abbau

 

a)  Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten..

b)  Eingenmächtige Umgestaltungen im Saal durch die Aussteller sind nicht zulässig.

c) Am Veranstaltungstag können die Stände ab 8.00 Uhr aufgebaut werden. Abbau ist erst nach Beendigung

um 18 Uhr erlaubt.

 

11. Parken

 

a)  Für das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrzeigen außerhalb des Geländes des Kraftwerk e.V. ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

b) Das Be- und Entladen der Fahrzeuge auf dem Gelände des Kraftwerk e.V. ist nach Absprache möglich.

 

12. Betrieb des Standes

a) Pro Stand werden zwei Ausstellerausweise ausgegeben. Ab der 3. Person ist der Eintrittspreis von 4 Euro (inkl. MwSt.) zu zahlen.

b)  Die Stände sind während der Dauer der Veranstaltung besetzt zu halten.

c)  Die Reinigung und Müllentsorgung des Standes erfolgt durch den Aussteller.

d)  Den Hinweisen und Aufforderungen des Veranstalters und des Hauspersonals ist nach zu kommen.

 

13. Haftung, Versicherung

 

a)  Der Veranstalter haftet nicht für evtl. Verluste, Schäden oder Folgeschäden an Ausstellungsgütern oder für Schäden oder Folgeschäden, die Personen während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen erleiden. Für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl, Blitz, Feuer, Wasser u.ä. entstehen, wird ebenfalls nicht gehaftet.

b)  Für die Beaufsichtigung seines Standes, auch während der Auf- und Abbauzeiten, hat jeder Aussteller selbst zu sorgen.

 

14. Fotografieren, Filmen

 

a)  Der Veranstalter ist berechtigt, während der Frauenmesse Aufnahmen anzufertigen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.

 

15. Zusätzliche Bedingungen

 

a)  Jeder Aussteller ist verpflichtet, für musikalische Untermahlung seiner Angebote und Vorführungen sowie für Rundfunk- und Instrumentalvorführungen eine Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA vorzunehmen.

 

16. Änderungen

 

a)  Sollte die Ausstellung aus zwingenden durch die Ausstellungsleitung nicht zu vertretenden Gründen oder aufgrund höherer Gewal verlängert, verkürzt, verschoben oder auch abgesagt werden, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter berechnet 25% der Standmiete als Unkostenbeitrag. Hat der Veranstalter den Ausfall zu vertreten, wird der Mietpreis erstattet, jedoch ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist  ausgeschlossen.

 

→ I Download  AAB (Ausstellungsbedingungen)

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Anmeldeformular

 

Verbindliche Anmeldung

zur „Frauenmesse Bella Vita“ am 19. Mai 2012 in Chemnitz 10.00 – 18.00 Uhr

 

Firma/Name/Anschrift:

 

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E-Mail:

 

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Telefon/Fax:

 

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Stand-Name:

 

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Bitte komplett ausfüllen (ankreuzen, unterstreichen, eintragen):

 

Stände

bitte ankreuzen

Strom-

anschluss

 

Anzahl

Personen am Stand

Werbepau-

schale Zeitung Rundfunk, TV

25 €

Vortrag

a 30 min

Raum 10 €

zusätzlich möglich Logo auf Flyer 25 €

Tisch   90x90 - 40 €

 

NEIN

 

Ja

Ja / Nein

Ja / Nein

Tisch 140x90 - 55 €

 

Ja / Nein

 

Ja

Ja / Nein

Ja / Nein

Tisch 180x90 - 65 €

 

Ja / Nein

 

Ja

Ja / Nein

Ja / Nein

 

 

Die Logodaten für den Flyer bitte nur in nachfolgendem Format mit der Anmeldung einsenden: Größe: 45 x 30 mm /300 DBI Mindestauflösung bei 1.1; tif- oder jpg-Datei (mögliche Logoplätze: 12)  

Pro Stand werden 2 Ausstellerausweise ausgegeben.

Ab der 3. Person ist der Eintrittspreis von 4 € (inkl. MwSt.) zu entrichten.

 

Mein Vortrags-/Workshop-Thema

(bis zu 30 min) heißt:

Meine Ausstellungsprodukte sind:

 

 

 

 

 

 

Beitrag/Gabe zur Verlosung auf die Eintrittkarten:            

 

 

 

 

NEU:  Alle Preise sind Nettopreise (zzgl. 19 % MwSt.)!

Anmeldeschluss ist der 31.12. 2011.

Danach eingereichte Anmeldungen werden auf der Warteliste notiert.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.  

 

Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich an und erkenne die Ausstellungsbedingungen an.

 


Datum/Unterschrift: __________________________________________________

 

 

→ I Download  Anschreiben und Anmeldeformular

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